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Vier Wörter, vier Zusagen

·389 Wörter
Schatten-KI-Audit für Engineering-Teams
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Schatten-KI-Audit für Engineering-Teams
Antriebsstrangentwicklung bei Daimler Truck, fünf Jahre KI-Projekte bei Monolith AI, heute KI-Audits und -Implementierung für Engineering-Teams.

Ich habe in den letzten Wochen Angebote und Setups verglichen, bei denen keine Daten das Haus verlassen sollen. Vier Wörter tauchen dabei immer wieder auf: lokal, on-premises, souverän, europäisch.

Sie werden benutzt, als wären sie dasselbe.

Nicht weil Anbieter täuschen wollen. Sondern weil keiner der vier Begriffe verbindlich definiert ist. Jeder darf sie benutzen, jeder meint etwas anderes damit, niemand muss es belegen.

Lokal ist die härteste Zusage: Die Verarbeitung läuft auf Hardware in eurem Gebäude, ohne Verbindung nach außen. Prüffrage: Funktioniert es weiter, wenn ihr den Internetanschluss zieht?

On-Premises sagt nur, wo das Gerät steht. Nicht, wer es betreibt. Fernwartung, Lizenzserver, Telemetrie und Update-Kanal sind damit vereinbar. Prüffrage: Wer hat administrativen Zugriff, und welche Verbindungen gehen im Betrieb nach draußen?

Souverän sagt nichts über den Standort, sondern etwas über Kontrolle. Wer kann rechtlich zum Zugriff gezwungen werden? Das entscheidet die Eigentümerstruktur, nicht das Rechenzentrum. Die Rechtsfrage dahinter ist unter Juristen nicht abschließend geklärt. Wer das Wort benutzt, sollte sagen, was er konkret zusagt.

Europäisch kann dreierlei heißen: Serverstandort in der EU, Firmensitz eures Vertragspartners in der EU, Konzernmutter in der EU. Die drei fallen regelmäßig auseinander, und im Angebot steht meistens nur das erste.

Vier Fragen also, jede unabhängig beantwortbar. Zwei Angebote können beide »souveräne europäische KI« auf der Titelfolie stehen haben: Das eine läuft auf eurer Hardware ohne Außenverbindung, das andere im Rechenzentrum einer EU-Tochter eines Konzerns aus einem Drittstaat. Beide Beschreibungen stimmen. Verglichen habt ihr trotzdem nichts.

Auffallen kann das im Gespräch kaum. Bei »souverän« nickt der ganze Raum, und wer nachfragt, fürchtet, uninformiert zu wirken.

Die Korrektur kostet keinen Juristen und kein neues Framework: Die vier Prüffragen kommen in die Anfrage, die Antworten schriftlich zurück ins Angebot.

Bei einem Angebot ist die Unschärfe eine Randnotiz. Bei drei Angeboten in einer Auswahlentscheidung ist sie der Grund, warum am Ende nach Bauchgefühl entschieden wird — über eine Infrastruktur, die ihr fünf Jahre behaltet.

Vier Wörter klingen nach vier Wegen zum selben Ziel.

Es sind vier verschiedene Zusagen.

Welches der vier Wörter steht in dem Angebot, das gerade bei dir auf dem Tisch liegt — und weißt du, welche der vier Zusagen der Anbieter damit meint?

Quelle: Keiner der vier Begriffe ist rechtlich verbindlich definiert; maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Für personenbezogene Daten kommt die Prüfung des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO hinzu.

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