Seit Ende Juni läuft ein Satz durch die Fachpresse: Die KI-Verordnung ist verschoben.
Seit Montag ist die Änderungsverordnung dazu in Kraft. Der Satz stimmt trotzdem nicht.
Nicht weil jemand schlampig gelesen hätte. Nicht weil die Meldung erfunden wäre. Sondern weil tatsächlich verschoben wurde — nur etwas anderes, als die meisten glauben.
Verschoben sind die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Eigenständige Systeme von August 2026 auf Dezember 2027, produkteingebettete von August 2027 auf August 2028.
Verschoben ist die technische Markierungspflicht der Anbieter für generative Systeme, die vorher schon auf dem Markt waren: auf Dezember 2026.
Nicht verschoben ist der allgemeine Anwendungsbeginn am 2. August 2026.
Nicht verschoben ist die Offenlegungspflicht der Betreiber für KI-erzeugte Bilder, Audio und Video, die als Deepfake gelten. Die gilt ab dem 2. August. Das ist dieser Sonntag.
Nicht verschoben ist die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4. Sie gilt seit Februar 2025. Der Omnibus formuliert sie weicher — abgeschafft hat er sie nicht.
Warum bleibt die falsche Version hängen? Weil sie die bequemere ist. Und weil in den meisten Häusern niemand dieses Thema besitzt. Das Marketing hört den Teil mit den Bildern. Die Entwicklung hört gar nichts.
Der erste Schritt ist kleiner, als das Thema aussieht. Eine Liste der KI-Werkzeuge, die bei euch tatsächlich benutzt werden — nicht die, die freigegeben sind. Daneben, welche Daten hineingehen.
Kein Projekt. Keine Software. Kein Gutachten. Eine Seite.
Diese Seite beantwortet mehr als die Frage nach dem Stichtag. Sie ist die Voraussetzung dafür, überhaupt eine Frage zu beantworten — die des Gesetzgebers, die eines OEM-Kunden im Audit, oder die eigene in drei Monaten.
Bei drei Werkzeugen in einem Team ist diese Liste eine Notiz. Bei dreißig über vier Abteilungen ist sie das Einzige, was zwischen einer Antwort und einem Schulterzucken steht — in dem Moment, in dem ein Kunde nach eurer KI-Richtlinie fragt.
»Verschoben« klingt wie Zeit gewonnen.
Für den Teil, der dich betrifft, ist keine gewonnen worden.
Wüsstest du auf einem Blatt zu sagen, welche KI-Systeme bei euch im Haus laufen?
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026; Art. 4, Art. 50 Abs. 2 und Abs. 4 KI-VO (EU) 2024/1689

