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Schutz von Geschäftsgeheimnissen erfordert eine KI-Richtlinie

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oestreich.digital
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oestreich.digital
Antriebsstrangentwicklung bei Daimler Truck, fünf Jahre KI-Projekte bei Monolith AI, heute KI-Audits und -Implementierung für Engineering-Teams.

Ein Geschäftsgeheimnis ist rechtlich kein Zustand. Es ist eine Handlung.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bei Geschäftsgeheimnissen schützt eine Information nur, wenn sie geheim ist, wirtschaftlichen Wert hat — und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen aktiv geschützt wird. Fehlt Letzteres, ist der Schutzanspruch von Anfang an nicht entstanden.

Wie ernst das gemeint ist, hat das Bundesarbeitsgericht 2024 gezeigt. Ein Unternehmen wollte einem ehemaligen Mitarbeiter die Weitergabe vertraulicher technischer Daten an einen Wettbewerber untersagen. Die Klage scheiterte — nicht weil der Vorfall bestritten wurde, sondern weil das Unternehmen keine konkreten, gelebten Schutzmaßnahmen nachweisen konnte. Eine pauschale Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag reichte dem Gericht nicht.

Übertragen auf KI heißt das: Eine Firma ohne dokumentierte KI-Richtlinie steht im Zweifel vor demselben Problem. Nicht weil KI-Nutzung automatisch ein Verstoß ist. Sondern weil sie ohne Richtlinie nicht zeigen kann, dass sie ihre Geheimnisse überhaupt geschützt hat.

Die Konsequenz ist unbequem, aber einfach: Eine KI-Richtlinie ist kein Nice-to-have für die IT. Sie ist selbst eine der Geheimhaltungsmaßnahmen, auf die sich der rechtliche Schutz eurer Konstruktionsdaten stützt.

Ohne sie ist nicht nur die Nutzung ungeregelt.

Ohne sie ist der Schutz selbst angreifbar.

Existiert bei euch eine dokumentierte, gelebte KI-Richtlinie — oder eher eine allgemeine Klausel, die niemand mehr gelesen hat?

Quelle: BAG, Urteil vom 17.10.2024, Az. 8 AZR 172/23; § 2 Nr. 1 GeschGehG

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